Nichtregierungsorganisation

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Eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen Non-governmental organization, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist.[1] Die Weltbank definiert NROs als private Organisationen, die durch ihre Aktivitäten versuchen, Leid zu mindern, die Interessen der Armen in der Öffentlichkeit zu vertreten, die Umwelt zu schützen, grundlegende soziale Dienste zu leisten oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. Diese Begriffsbestimmung wurde bewusst unscharf gewählt, da sich NROs aller denkbaren Aufgaben annehmen können.[2]

Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für nichtstaatliche Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.[3] Zu den bekanntesten und größten internationalen Organisationen zählen beispielsweise im Bereich Umweltschutz Greenpeace und World Wildlife Fund, bei den Menschenrechten Amnesty International und Human Rights Watch, im Sport das Internationale Olympische Komitee und der Weltfußballverband (FIFA), in der Korruptionsbekämpfung Transparency International und Internet Corporation for Assigned Names and Numbers für neue Technologien.[4]

Einerseits wird eine NRO (engl. NGO), die weltweit aktiv ist, als internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) bezeichnet; andererseits wird INGO vom Europarat für die Gemeinschaft der national-tätigen NRO mit ihren europäischen Partner-NROs benutzt, die Teilnehmerstatus bei der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen haben (vgl. NRO-Bewerbung für einen Teilnahme-Status beim Europarat).[5]

Begriff und Geschichte[Bearbeiten]

Begriff[Bearbeiten]

Die deutsche Bezeichnung Nichtregierungsorganisation ist angelehnt an den englischen Ausdruck non-governmental organization (NGO). Teilweise wird auch die Bezeichnung nichtstaatliche Organisation (NSO) benutzt. Sie überträgt den angloamerikanischen Begriff governmental präziser; die Übersetzung für Regierung wäre im amerikanischen Englisch nicht government, sondern administration. Dennoch hat sich der Begriff Nichtregierungsorganisation im Deutschen weitgehend durchgesetzt, dazu die englische Abkürzung NGO (anstelle von NRO).

Im Englischen werden auch folgende Begriffe verwendet: independent sector, volunteer sector, civic society, grassroots organizations respektive transnational social movement organizations, private voluntary organizations, self-help organizations, häufig auch non-state actors (NSAs). Letzterer Begriff ist allerdings weiter gefasst und umschließt neben NGOs auch transnationale Unternehmen (TNCs) sowie z. B. kriminelle Vereinigungen. In der britischen Forschung wird NGO auch in Verbindung gebracht mit der global civil society, einer globalen Zivilgesellschaft, z. B. bei Mary Kaldor.

Im herkömmlichen deutschen Sprachgebrauch sind Nichtregierungsorganisationen einfach Verbände oder Vereine. Im Deutschen wird teils auch vom Dritten Sektor gesprochen. Dieser Begriff geht auf den US-amerikanischen Soziologen Amitai Etzioni zurück.

Sie können auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene organisiert sein.[6]

Begrifflichkeiten:

  • INGO ist eine internationale Nichtregierungsorganisation (International NGO).
  • QUANGO oder QuasiNGO sind hybride Organisationen, die auch Staaten oder staatliche Stellen als Mitglieder zulassen und oft zu großen Teilen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Prominentestes Beispiel ist das Internationale Komitee des Roten Kreuzes.[7]
  • CSO oder Civil Society Organisation für Organisationsformen der Zivilgesellschaft.
  • ENGO oder Enviremental NGO sind Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace oder World Wildlife Fund.
  • GSO oder Grassroot Support Organisations unterstützen lokale Gruppen von benachteiligten Personen.
  • RNGO oder Religious NGO sind Organisationen die stark religiös beeinflusst sind.[8]

Geschichte[Bearbeiten]

Manche Autoren verweisen in der Ahnenreihe der Nichtregierungsorganisationen neben den christlichen Kirchen auf die im 6. Jahrhundert entstehenden religiösen Orden und die späteren religiösen und säkularen Orden. Als Vorläufer der heutigen NGOs im humanitären Bereich wird allgemein die Antisklaverei-Bewegung der Quäker im 17. Jahrhundert angesehen. Im 19. Jahrhundert vermehrte sich die Zahl der NGOs rasch, wobei neben die zunächst humanitär ausgerichteten Organisationen auch solche mit politischen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen aber auch wissenschaftlichen Zielen traten. Internationale Organisationen wie World Evangelical Alliance (1846), Alliance Israélite Universelle (1860), Komitee vom Roten Kreuz (1863), Die Erste Internationale (1864), International Law Association (1873) und International Association of Geodesy entstanden.[9]

Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden wichtige internationale NGOs wie die Internationale Handelskammer und der Internationale Gewerkschaftsbund (IFTU) auf dem wirtschaftlichen und sozialen Gebiet. Durch das Flüchtlingselend und die Migrationsprobleme entstanden zahlreiche NGOs, die unter Führung des Roten Kreuzes zur Berufung eines Hohen Kommissars für Flüchtlinge beim Völkerbund beitrugen. In der Praxis des Völkerbundes entwickelte sich eine rege Zusammenarbeit gerade mit internationalen NGOs, die Rederechte erhielten, Beratungsvorschläge einbringen konnten und in Ausschüssen tätig wurden.[9]

Strukturen[Bearbeiten]

Aus politikwissenschaftlicher Sicht lassen sich Nichtregierungsorganisationen definieren, als „feste Zusammenschlüsse unabhängiger gesellschaftlicher Kräfte, die ohne Gewinnabsicht gemeinwohlorientierte Ziele verfolgen, sich insbesondere für humanitäre und ökologische, dem Anspruch nach universelle Prinzipien einsetzen und versuchen Einfluss auf Staaten und IGOs (International Governmental Organizations) auszuüben“.[10] Wichtige Tätigkeitsschwerpunkte von Nichtregierungsorganisationen - insbesondere von international tätigen NGOs - sind die Politikfelder Menschenrechte, Entwicklungs- und humanitäre Hilfe und Umweltschutz.[10]

Es zeichnet sich ab, dass nichtstaatliche Organisationen nur dann von internationalen Institutionen – wie der UNO, der UNESCO, dem Europarat oder der EU-Kommission – als solche anerkannt werden, wenn sie:

  1. von einer Bürgerschaft mit gleichen Interessen gegründet wurden, die sich für gemeinsam anerkannte Ziele zusammengeschlossen haben und damit den assoziierten kompetenten Bürger repräsentieren,
  2. demokratisch strukturiert sind und folglich ihre Vorstände wählen und
  3. bei aller für die Erreichung der Vereinsziele erforderlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht gewinnorientiert arbeiten.

Viele nichtstaatliche Organisationen fordern von der Europäischen Kommission die Schaffung einer Rechtsform „Europäischer Verein“, um so eine der Europäischen Aktiengesellschaft ähnliche gemeinschaftsweite Rechtsfähigkeit zu schaffen.

Es existieren verschiedene Klassifikationssysteme für nichtstaatliche Organisationen. Das der Weltbank etwa unterscheidet zwischen operativen und beratenden Organisationen.[11]

Rechtsstellung[Bearbeiten]

Nichtregierungsorganisationen sind von privaten natürlichen oder juristischen Personen aufgrund privatrechtlichen, nicht völkerrechtlichen Vertrages gegründete Vereinigungen, die ideelle und andere nicht gewinnorientierte Ziele im Rahmen des Rechts verfolgen. Sie haben eine auf Dauer angelegte, handlungsfähige Struktur und einen eigenen Sitz. Sie versuchen einen hohen Grad von Unabhängigkeit gegenüber nicht nur dem Sitzstaat, sondern auch anderen Staaten bzw. Regierungen zu wahren, um ihrer Funktion als – jedenfalls überwiegend – kritische Interessengruppen nachzukommen.[12]

Gemäß Artikel 71 der UN-Charta können Nichtregierungsorganisationen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) erlangen,[13] wenn sie die in der ECOSOC-Resolution 1996/31[14] festgelegten Kriterien erfüllen. Zurzeit sind dort 4.990 Organisationen registriert [15][16]

Der Europarat legte 1986 ein Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen vor (SEV-Nr.: 124, auch Konvention Nr. 124 genannt). Es trat 1991 in Kraft und die Ratifikation begann.[17] Etwa ein Viertel der Mitgliedstaaten ist dieser Konvention zur Rechtsstellung von internationalen Nichtregierungsorganisationen bisher beigetreten, so Belgien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Schweiz und das Vereinigte Königreich u. a. (Stand Ende 2017).[18]

2007 empfahl der Europarat (CM/Rec(2007)14)[19] den Regierungen der Mitgliedstaaten eine Gesetzgebung über den rechtlichen Status auch für nationale Nichtregierungsorganisationen[20] und erinnerte in diesem Zusammenhang an die europäische Konvention Nr. 124 - verbunden mit der Empfehlung an die Regierungen der Mitgliedstaaten:

  • „sich dabei in ihrer Politik und Praxis von den Minimalstandards leiten zu lassen, die in dieser Empfehlung aufgeführt sind;
  • diese Standards bei der Überwachung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu beachten;
  • sicherzustellen, dass diese Empfehlung und das begleitende Erläuternde Memorandum[20] übersetzt und an NRO allgemein und insbesondere an Parlamentarier, die relevanten öffentlichen Stellen und Bildungseinrichtungen verteilt und bei der Ausbildung von Beamten eingesetzt werden.“

Finanzierung[Bearbeiten]

Größere Nichtregierungsorganisationen weisen mitunter Jahresbudgets von mehr als einer Milliarde Euro auf. Einnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem Spenden, Erlöse aus dem Verkauf von Waren sowie Einnahmen aus Aufträgen von privaten oder öffentlichen Stellen, etwa Honorare für soziale Dienste oder Flüchtlingsbetreuung.[21] Daneben hängen auch viele Nichtregierungsorganisationen in erheblichem Maße von staatlichen Mitteln ab. Die Einnahmen von Oxfam, das nach dem Roten Kreuz zu den weltweit größten Hilfsorganisationen zählt, lagen im Geschäftsjahr 2015/2016 bei knapp 1,1 Milliarden Euro, die zum großen Teil von der öffentlichen Hand stammen: 67,9 Millionen Euro von der EU und von EU-Einrichtungen, 63,6 Millionen Euro von den Vereinen Nationen und von UN-Organisationen und 200,2 Millionen Euro von nationalen Regierungen.[22]

Die Abhängigkeit von Spenden und staatlichen Mitteln kann im Widerspruch zur Glaubwürdigkeit von NGOs stehen.[23] Da auch immer mehr NGOs gegründet werden, gibt es statt Zusammenarbeit einen harten Konkurrenzkampf um Spendengelder zwischen den Organisationen.[24] Die Fähigkeit Zielgruppen und die Öffentlichkeit zu erreichen ist oft abhängig von medienwirksamen Inszenierungen verbunden mit Dramatisierung, Skandalisierung, emotionalem Auftreten oder Spektakel.[25] Je größer das Medieninteresse und die Berichterstattung, desto mehr Spenden können gesammelt werden. Dabei müssen Krisenregionen für Journalisten gut erreichbar und nicht zu gefährlich sein, und die Opfer müssten gut zu fotografieren oder zu filmen sein.[26] Der Leiter der größten Flüchtlingsbetreuungsstelle Österreichs kritisiert, dass manche NGOs mit falschen Darstellungen Spenden generieren und sich benehmen „wie Unternehmen, denen es um Geld und Einfluss gehe“.[27] Auch die niederländische Autorin Linda Polman kritisiert, dass Fakten manipuliert werden, um an mehr Spenden zu kommen.[28]

Die Verwendung von Spenden selbst ist oft intransparent und nicht nachvollziehbar. Selbst große Organisationen wie Rotes Kreuz oder Caritas geben in ihren Jahres- und Rechenschaftsberichten keine genauen Auskünfte, welche Summen zu welchem Zweck wohin fließen.[29] Die meisten NGOs in Deutschland sind als Vereine organisiert. Nach dem geltenden Vereinsrecht sind sie jedoch nicht verpflichtet, nach außen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen.[30] Zwar werden die Sammlung und Verwendung von Spenden einiger NGOs im Inland überwacht und mit Spendensiegel zertifiziert, aber insbesondere im Ausland sei eine Kontrolle der Geldflüsse schwierig oder kaum vorhanden.[31] Effizienz und Kontrolle der Wirkung von Spenden bleiben auch beim Spendengütesiegel unberücksichtigt.[32]

So führt beispielsweise die Zusammenarbeit von NGOs mit Rebellen oder Militärregimen in Krisenregionen zu einem Missbrauch von Spendengeldern, die so Kriege verlängern oder neue Konflikte hervorrufen. Eine Monitoring-Gruppe der UNO hat beispielsweise in Somalia herausgefunden, dass die Hälfte der Nahrungsmittelhilfe des Welternährungsprogramms an die Warlords, ihrer Geschäftspartner und lokalen Mitarbeiter floss.[33] Die Autorin Linda Polman meint, dass viele NGOs zu wenig die Folgen ihres Handelns bedenken. Ihnen seien Prinzipien wichtiger als Konsequenzen.[34]

Eine 2013 durchgeführte Untersuchung der Stiftung Warentest ergab, dass nur sechs von 44 Organisationen aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz sowie Tier-, Natur- und Artenschutz transparent und nachvollziehbar wirtschaftlich arbeiten. Beim deutschen Vier Pfoten-Verein beispielsweise floss laut Geschäftsbericht 2012 weniger als die Hälfte der Ausgaben in Projekte und Kampagnen. Weiters bemängelte Stiftung Warentest bei den meisten Spendenorganisationen mangelnde Transparenz bei der Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben sowie bei Provisionszahlungen für Mitgliederwerbung und Aufwand für Spendenwerbung.[35]

Kritik[Bearbeiten]

  • NGOs sind nicht demokratisch legitimiert. Sie sind nicht gewählt und damit auch nicht ermächtigt, im Namen des Volkes zu sprechen oder zu agieren.
  • NGOs sind auch intern nicht immer demokratisch strukturiert.[36]
  • Kritik gibt es auch an einer zu starken Stellung der NGOs.[37]
  • Im Gegensatz zu Lobbyisten, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, treten Lobbyisten, die ökologische und soziale Interessen verfolgen, als NGOs auf und werden als solche in der Öffentlichkeit wahrgenommen.[38]
  • zu Finanzierung und Spenden siehe Abschnitt Finanzierung

Kritik im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise[Bearbeiten]

Die European Union Naval Force – Mediterranean hatte im Herbst 2016 beschrieben, dass sich die Menschenschmuggler bei ihrem Geschäft auf die steigende Anzahl von NGOs vor der libyschen Küste verlassen würden.[39] Frontex und andere Experten betrachten nach Stellungnahmen von 2017 den Flüchtlingstransport durch private Helfer nach Europa als einen der Pull-Faktoren, der Anreize zur Migration schaffe oder vergrößere. Die privaten Hilfsorganisationen erledigen einen Teil des Geschäfts der Menschenschmuggler; die Schlepper zwingen ihre Kunden auf seeuntaugliche Boote, wo diese auf Seeretter warten müssen. Den Flüchtlingen ist in der Regel vorher nicht bekannt, dass sie auf seeuntüchtigen Booten auf Rettung warten müssen. Hinzu kommt, dass nie genug Retter da sein werden, um jedes Unglück zu verhindern.[40] Im Dezember 2016 registrierte Frontex einen ersten Fall, bei dem Schlepper die Migranten direkt auf ein NGO-Boot brachten. Zudem äußerte Frontex Besorgnis über die Interaktion zwischen NGOs und Schleppern:[41]:

  • Es gebe klare Anzeichen, dass die Schlepperboote schon vor dem in See stechen die präzise Richtung kennen auf der sie ein NGO-Boot erreichen.
  • Während im Sommer 2016 noch 2/3 der Rettungen nach Abgabe eines Notrufs erfolgten, erfolgt seit Oktober 2016 nur noch in knapp jedem 10. Fall ein Notruf. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Anteil der NGOs an den Rettungen von 5 % auf 40 %.
  • von NGO-Booten übernommene gerettete Flüchtlinge kooperierten oft nicht mit Frontex-Beamten. Einige sagten aus, sie seien vor einer Kooperation gewarnt worden.

In griechischen Flüchtlingslagern haben Aktivistinnen und Aktivisten von NGOs 2015/16 wiederholt für Unruhe gesorgt, gegen die staatliche Verwaltung und Behörden agitiert und teils sogar die Kontrolle übernommen sowie die Migranten zum Sturm auf die Grenzzäune zu Mazedonien ermuntert.[42]

Sorgen um Einflussnahme[Bearbeiten]

Einige Nichtregierungsorganisationen werden auch betrieben, um inoffiziell Einfluss auf die Politik und öffentliche Meinung in anderen Ländern zu nehmen. So hat die russische Regierung den USA mehrfach vorgeworfen, etwa die Aufstände in der Ukraine (Orange Revolution) und Georgien (Rosenrevolution) massiv finanziell zu fördern und hat mit dieser Begründung im Jahre 2005 selbst strengere Gesetze für NGOs im eigenen Land erlassen.[43]

Der indische Geheimdienst wirft vom Ausland finanzierten Organisationen vor, die Interessen Indiens zu bedrohen und dem Land beispielsweise durch Blockadeaktivitäten oder Aktionen gegen Gentechnik und Atomkraft zu schaden.[44]

Sexuelle Ausbeutung und Missbrauch durch NGO-Mitarbeiter[Bearbeiten]

2002 ergab ein Untersuchungsbericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dass in Flüchtlingslagern in Sierra Leone, Liberia und Guinea rund 70 Mitarbeiter von über 40 Hilforganisationen, darunter UNHCR und Save the Children, junge Frauen und Kinder sexuell missbraucht haben. So wurde etwa Sex als Gegenleistung für Lebensmittel und Geld verlangt.[45]

Laut einer 2008 veröffentlichte Studie der Kinderrechtsorganisation Save the Children waren in Haiti, Elfenbeinküste und Südsudan Mitarbeiter von 23 humanitären und Peacekeeping-Organisationen an Vergewaltigungen, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderprostitution, verbaler sexueller Gewalt und Kinderpornographie beteiligt. Die Täter sind sowohl internationale als auch einheimische Mitarbeiter sowie Angestellte lokaler NGOs und Partner. Die überwältigende Mehrheit der Täter sind Männer, jedoch sind auch Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Frauen bekannt.[46]

Mitarbeiter der Hilfsorganisation Oxfam haben in Haiti während eines Einsatzes nach dem Erdbeben von 2010 Partys mit Prostituierten veranstaltet. Eine interne Untersuchung der NGO zeigte eine „Kultur der Straflosigkeit“ unter den Oxfam-Mitarbeitern. Vorwürfe, wonach auch minderjährige Prostituierte engagiert wurden, seien nach Oxfams Angaben jedoch „nicht bewiesen“. Die in den Skandal verwickelten Mitarbeiter fanden danach ähnliche Arbeit bei anderen Nichtregierungsorganisationen.[47][48] Auch im Tschad sind 2006 wiederholt mutmaßliche Prostituierte in das Haus des Oxfam-Teams eingeladen worden. Im Südsudan gab es Fälle von Vergewaltigungen und versuchten Vergewaltigungen.[49][50][51]

Die ehemalige britische Entwicklungshilfeministerin Priti Patel und Haitis Präsident Jovenel Moïse bezeichneten die Vorkommnisse bei Oxfam als die „Spitze des Eisbergs“. Laut Moïse seien auch andere Organisationen betroffen, Informationen würden jedoch intern vertuscht. So habe etwa Ärzte ohne Grenzen 17 Mitarbeiter ohne weitere Erklärung wegen Fehlverhaltens abgezogen.[52]

Die „Charity Commission“, die Aufsichtsbehörde für die Hilfs- und Wohltätigkeitsorganisationen im Königreich, berichtete, dass ihr jährlich etwa 1000 Verdachtsfälle von Missbrauch gemeldet würden. Aktenkundig seien unter anderem Fälle von sexueller Belästigung bei „Save the Children“, „Christian Aid“ und beim Britischen Roten Kreuz. Im Februar 2018 bestätigte das International Rescue Committee Fälle sexuellen Missbrauchs in der Demokratischen Republik Kongo. Ärzte ohne Grenzen berichtete für das Jahr 2017 von 24 bestätigten Fällen sexueller Belästigung oder sexuellen Missbrauchs in ihrer Organisation. 19 Mitarbeiter wurden entlassen.[53]

Der frühere UN-Notfallkoordinator Andrew MacLeod spricht von einem globalen Problem in der Industrie der Hilfsorganisationen. Pädophile heuern seit vielen Jahren verstärkt bei Wohltätigkeitsorganisationen an, um in Krisenregionen Zugang zu Kindern zu erhalten.[54][55][56]

Nobelpreise für Nichtregierungsorganisationen oder deren Gründer[Bearbeiten]

Friedensnobelpreise für Nichtregierungsorganisationen

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Externe Links[Bearbeiten]

 Wiktionary: Nichtregierungsorganisation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: NGO – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), abgerufen am 29. April 2017.
  2. Ulrich Köhler (Hrsg.), Heiko Feser (Autor): Die Huaorani auf den Wegen ins neue Jahrtausend. Ethnologische Studien Bd. 35, Institut für Völkerkunde der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, veröffentlicht bei LIT Verlag, Münster, 2000, ISBN 3-8258-5215-6. S. 412. Siehe auch die Definition hierzu in Artikel 1 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen des Europarates.
  3. Norbert Götz. “Reframing NGOs: The Identity of an International Relations Non-Starter.” European Journal of International Relations 14 (2008) 2: 231–258.
  4. A. Puttler: Globalisierung als Topos. In: Handbuch des Staatsrechts: Band XI Internationale Bezüge. C.F.Müller, 2013, ISBN 978-3-8114-4511-6, S. 351
  5. Participatory status. At a glance / How to apply (deutsch Teilnahme-Status. Auf einen Blick / Wie geht eine Bewerbung). In: Nichtregierungsorganisationen. Europarat, Demokratie, 2014, abgerufen am 3. August 2015 (english): „Artikel 1 der Euroraratssatzung (deutsch) und Resolution Res(2003)8
  6. Kathrin Voss: Öffentlichkeitsarbeit von Nichtregierungsorganisationen: Mittel - Ziele - interne Strukturen. Verlag für Sozialwissenschaften, 2007, ISBN 978-3-531-15347-6, S. 27
  7. Christiane Frantz, Kerstin Martens: Nichtregierungsorgansiationen (NGOs). Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, ISBN 978-3-531-15191-5, S. 44
  8. Claudia Baumgart-Ochse, Klaus Dieter Wolf: Religious NGOs at the United Nations - Polarizers or Mediators. Rootledge, 2019, ISBN 978-0-815-36282-1
  9. 9,0 9,1 Jost Delbrück: Nichtregierungsorganisationen: Geschichte - Bedeutung - Rechtsstatus. Institut für Rechtspolitik an der Uni Trier, 2003, ISSN 1616-8828, S. 6.
  10. 10,0 10,1 Florian Furtak: Internationale Organisationen. Springer VS, Wiesbaden 2015, ISBN 978-3-658-00176-6.
  11. Duke University Libraries: World Bank and NGOs (Memento vom 10. Dezember 2010 im Internet Archive)
  12. Jost Delbrück: Nichtregierungsorganisationen: Geschichte - Bedeutung - Rechtsstatus. Institut für Rechtspolitik an der Uni Trier, 2003, ISSN 1616-8828, S. 5 f.
  13. Albrecht Horn: Vereinte Nationen – Akteure und Entscheidungsprozesse. Frank & Timme, Berlin 2007, ISBN 978-3-86596-101-3, S. 39.
  14. un.org: Economic and Social Council, Resolution 1996/31
  15. Consultative Status with ECOSOC and other accreditations. United Nations Economic and Social Council, abgerufen am 12. August 2017 (english).
  16. List of non-governmental organizations in consultative status with the Economic and Social Council as of 1 September 2015. United Nations Economic and Social Council, 2015, abgerufen am 8. Dezember 2017 (english).
  17. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten. Vertragsbüro des Europarats, 1. Januar 1991, abgerufen am 29. Juli 2014.
  18. Gesamtzahl der Ratifikationen. Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (SEV-Nr.: 124). Vertragsbüro des Europarats, abgerufen am 29. Juli 2014.
  19. Legal standards for Non-Governmental Organisations (deutsch rechtliche Standards für Nichtsregierungsorganisationen). Recommendation CM/Rec(2007)14 of the Committee of Ministers to member states on the legal status of non-governmental organisations in Europe. Europarat, 10. Oktober 2007, abgerufen am 3. August 2015 (english).
  20. 20,0 20,1 Empfehlung CM/Rec(2007)14 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa (mit ERLÄUTERNDEM MEMORANDUM). In: Ministerkommittee. Europarat, 7. Februar 2008, abgerufen am 5. August 2015 (PDF; 222 kB, Erläuterndes Memorandum ab Seite 9 des PDFs.): „Durch das europäische Ministerkomitee angenommen am 10. Oktober 2007, anlässlich der 1006. Sitzung der Delegierten der Minister.“ Behandelt in Drucksache 16/14161, Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, S. 16.
  21. Mitleid als Geschäft addendum.org, abgerufen am 23. Februar 2018
  22. Nach Sexskandal: Kein Geld mehr für Hilfsorganisation Oxfam diepresse.com, abgerufen am 20. Februar 2018
  23. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) abgerufen am 1. Mai 2017
  24. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  25. Die medienorientierte Inszenierung von Protest. abgerufen am 29. April 2017.
  26. Spenden finanzieren Krieg, spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  27. Asyl: Kritik an Politik und NGOs, diepresse.com, abgerufen am 29. April 2017.
  28. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden, handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  29. Warum kaum jemand sagt, was mit Spendengeld passiert addendum.org, abgerufen am 23. Februar 2018
  30. Arbeit von NGOs. Nur bedingt transparent, tagesspiegel.de, abgerufen am 16. Mai 2017
  31. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  32. Warum kaum jemand sagt, was mit Spendengeld passiert addendum.org, abgerufen am 23. Februar 2018
  33. Spenden finanzieren Krieg spiegel.de, abgerufen am 1. Mai 2017
  34. Hilfsorganisationen versagen. Wie Ihre Spenden missbraucht werden, handelsblatt.com, abgerufen am 1. Mai 2017
  35. Spenden: Diesen Organisationen können Sie trauen Stiftung Warentest, abgerufen am 22. Februar 2018
  36. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), abgerufen am 29. April 2017.
  37. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), abgerufen am 29. April 2017.
  38. Arbeit von NGOs. Nur bedingt transparent, tagesspiegel.de, abgerufen am 16. Mai 2017
  39. "EUNAVFOR MED OPERATION SOPHIA SIX MONTHLY REPORT - REPORTING PERIOD: 1 JANUARY 2016 – 31 OCTOBER 2016" EUNAVFOR MED, 2016, S. 4.
  40. Andrea Bachstein: Wer Flüchtlinge rettet, der hilft auch Schleusern, Süddeutsche Zeitung, 18. April 2017.
  41. Financial Times, EU border force flags concerns over charities’ interaction with migrant smugglers, 15. Dezember 2016
  42. Staatsanwalt: NGOs kooperieren mit Schleppern im Mittelmeer, diepresse.com, abgerufen am 29. April 2017.
  43. In The National Interest: Russian Legislation Restricting NGOs (Memento vom 15. Mai 2008 im Internet Archive) (englisch)
  44. Umweltproteste unerwünscht faz.net, abgerufen am 19. April 2018
  45. NGO-Skandal um sexuelle Ausbeutung weitet sich aus. In: diepresse.com. 15. Februar 2018, abgerufen am 30. März 2018.
  46. Corinna Csáky No One to Turn To: The under-reporting of child sexual exploitation and abuse by aid workers and peacekeepers alnap.com, abgerufen am 22. Februar 2018
  47. Ausnutzen von Bedürftigen in Haiti. Mitarbeiter von Oxfam feierten Sexpartys im Katastrophengebiet t-online.de, abgerufen am 19. Februar 2018
  48. Oxfam-Mitarbeiter ließen sich wohl Prostituierte in Haiti bezahlen
  49. Großbritannien streicht Oxfam das Geld - nicht nur wegen Haiti diepresse.com, abgerufen am 19. Februar 2018
  50. EU droht Oxfam mit Streichung von Geldern kurier.at, abgerufen am 20. Februar 2018
  51. 'We fear what's next': Oxfam reels from prostitution scandal theguardian.com, abgerufen am 19. Februar 2018
  52. Oxfam sex scandal is 'tip of the iceberg', Haitian president claims telegraph.co.uk, abgerufen am 20. Februar 2018
  53. Nach Oxfam und Ärzte ohne Grenzen: Nächster Sexskandal bei Hilfsorganisation: IRC bestätigt Missbrauchsfälle focus.de, abgerufen am 19. Februar 2018
  54. Oxfam drohen Konsequenzen nach „Sex-Skandal“ faz.net, abgerufen am 19. Februar 2018
  55. Oxfams dunkle Seite faz.net, abgerufen am 19. Februar 2018
  56. Oxfam Haiti sex scandal a 'global problem' within aid industry, former UN worker saysabc.net.au, abgerufen am 20. Februar 2018

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